Emissionshandel – Transformation darf nicht zu Lasten der Betriebe gehen

Juni 30, 2022 | Bau- und Architektenrecht

(30.06.2022) Bis 2030 will die EU ihre Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent reduzieren. Um das zu erreichen, verhandelt Brüssel das umfangreiche Fit-für-55 Gesetzgebungspaket. Die Mitgliedsstaaten stimmen in dieser Woche über Allgemeine Ausrichtungen u.a. zum Emissionshandel (ETS) sowie zu den CO2-Grenzwerten für PKW und leichte Nutzfahrzeuge ab. …

Quelle: IBR News
Link: Emissionshandel – Transformation darf nicht zu Lasten der Betriebe gehen

Ähnliche Beiträge

ver.di-Warnstreik: Umfang der Notdienstpläne der Charité festgelegt

Der Notdienstplan für 15 Bereiche der Charité an drei Standorten, die von einem dreitägigen Warnstreik der Gewerkschaft ver.di seit dem 2.9.2026 betroffen sind, wird dem Antrag der Charité entsprechend festgelegt. Dieser Umfang des Notdienstes, der zu einer...

2 AZR 130/25

Kündigung durch Mitglieder des Aufsichtsrats einer GmbH - Zurückweisung nach § 174 BGB