Ein zugemauertes Gebäude bleibt ein Gebäude

Feb. 15, 2017 | Bau- und Architektenrecht

(15.02.2017) Ein Gebäude, das wegen Verstoßes gegen Festsetzungen eines Bebauungsplans beseitigt werden muss, bleibt auch dann ein Gebäude, wenn es nachträglich zugemauert wird, um die Festsetzungen des maßgeblichen Bebauungsplans zu umgehen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschieden und die Klage gegen eine Beseitigungsverfügung abgewiesen (Urteil vom 26.01.2017, Az.: 4 K 471/16).

Quelle: IBR News
Link: Ein zugemauertes Gebäude bleibt ein Gebäude

Ähnliche Beiträge

Deutscher Mieterbund legt Prozess-Statistik 2025 vor

Deutlich mehr Prozesse zu Mieterhöhungen (12.01.2026) Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten vor Gericht im Jahr 2024 deutlich gestiegen. 197.092 Mal stritten sich die Mietvertragsparteien vor den Amts- und Landgerichten...

Neu erschienen: „Kosten im Stahlbau 2026“

(12.01.2025) Stahl überzeugt Planer und Architekten durch seine Klimafreundlichkeit und seine große konstruktive Freiheit. Doch wie lassen sich Bauvorhaben mit Stahl wirtschaftlich verlässlich bewerten? Orientierung bietet der alle zwei Jahre aktualisierte Leitfaden...

Minusgrade: VDI-Expertentipps für Heizungs- und Wasserleitungen

(12.01.2026) Im Kontext des Stromausfalls in Berlin und der Kältewelle in Deutschland, warnt der VDI vor Schäden durch einfrierende Heizungs- und Trinkwasserleitungen. Gefährdet sind dabei nicht nur technische Anlagen, sondern vor allem Häuser und Wohnungen von...