Der Weg anlässlich der Wartung eines „Jobrades“ kann unfallversichert sein

Dez. 15, 2021 | Arbeitsrecht

Ein Beschäftigter ist unfallversichert, wenn er ein Fahrrad, das sein Arbeitgeber für ihn im „JobRad-Modell“ geleast hat, außerhalb seiner eigentlichen Arbeitszeit, aber in Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung und mit bestimmten Vorgaben des Arbeitgebers zu einer alljährlichen Inspektion in eine Vertragswerkstatt bringt.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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