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BGH, Beschluss vom 22.08.2018 – XII ZB 180/18

von Dasch Marketing | Sep. 18, 2018 | Familien- und Erbrecht

Im Verfahren betreffend die Prüfung der Aufhebung einer Betreuung oder eines Einwilligungsvorbehalts ist dem Betroffenen unter den Voraussetzungen des § 276 FamFG jedenfalls dann ein Verfahrenspflege … Quelle: Open Jur Familienrecht Link: BGH, Beschluss vom...

BGH, Beschluss vom 18.07.2018 – XII ZB 167/18

von Dasch Marketing | Aug. 31, 2018 | Familien- und Erbrecht

a) Zu den Voraussetzungen der zivilrechtlichen Unterbringung zum Schutz vor Selbstgefährdung bei einem alkoholkranken Betroffenen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 XII ZB 317/15 Fam … Quelle: Open Jur Familienrecht Link: BGH, Beschluss vom...

OLG Bremen, Beschluss vom 16.08.2018 – 4 UF 57/18

von Dasch Marketing | Aug. 30, 2018 | Familien- und Erbrecht

Aufenthaltsbestimmungsrecht: Keine Anordnung eines paritätischen Wechselmodells bei fehlender Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit und weit auseinander liegender Wohnorte der Eltern Quelle: Open Jur Familienrecht Link: OLG Bremen, Beschluss vom 16.08.2018 –...

Kindeswohl: Darf das Gericht einer 8-Jährigen das Smartphone verbieten?

von Dasch Marketing | Juli 9, 2018 | Familien- und Erbrecht

Das Amtsgericht hat einer Mutter aufgegeben, verbindliche Zeiten und Inhalte hinsichtlich der Nutzung von TV, Computer, Spielkonsole, Tablet für ihr Kind zu finden. Darüber hinaus sollte dem Kind bis zum 12. Geburtstag kein eigenes und frei zugängliches Smartphone...

BGH, Beschluss vom 15.06.2016 – XII ZB 419/15

von Dasch Marketing | Juni 9, 2018 | Familien- und Erbrecht

a) Auch bei der „negativen“ Kindeswohlpru?fung nach § 1626 a Abs. 2 Satz 1 BGB ist vorrangiger Maßstab fu?r die Entscheidung das Kindeswohl. Notwendig ist die umfassende Abwa?gung aller fu?r und gegen … Quelle: Open Jur Familienrecht Link: BGH,...

OLG Köln, Beschluss vom 11.08.2016 – 14 UF 83/15

von Dasch Marketing | Juni 9, 2018 | Familien- und Erbrecht

Quelle: Open Jur Familienrecht Link: OLG Köln, Beschluss vom 11.08.2016 – 14 UF 83/15
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