BVerwG: Zwischenlager für radioaktive Abfälle im Gewerbegebiet unzulässig

Jan. 27, 2022 | Bau- und Architektenrecht

(27.01.0221) Ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus kerntechnischen Anlagen ist in einem Gewerbegebiet bauplanungsrechtlich unzulässig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 25.01.2022 entschieden.

Quelle: IBR News
Link: BVerwG: Zwischenlager für radioaktive Abfälle im Gewerbegebiet unzulässig

Ähnliche Beiträge

ver.di-Warnstreik: Umfang der Notdienstpläne der Charité festgelegt

Der Notdienstplan für 15 Bereiche der Charité an drei Standorten, die von einem dreitägigen Warnstreik der Gewerkschaft ver.di seit dem 2.9.2026 betroffen sind, wird dem Antrag der Charité entsprechend festgelegt. Dieser Umfang des Notdienstes, der zu einer...

2 AZR 130/25

Kündigung durch Mitglieder des Aufsichtsrats einer GmbH - Zurückweisung nach § 174 BGB