Bundesbeamten steht unmittelbar aus dem EU-Recht ein Anspruch auf zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub anlässlich der Geburt ihres Kindes zu. Dies hat das VG Köln entschieden und damit der Klage eines Beamten gegen die Bundesrepublik Deutschland als seinem Dienstherrn stattgegeben. Gegenüber privaten Arbeitgebern steht Beschäftigten hingegen kein direkter Anspruch auf Vaterschaftsurlaub unmittelbar aus EU-Recht zu.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Bundesbeamte haben Anspruch auf zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub unmittelbar aus EU-Recht