BGH: Bei bestrittener Heizkostenabrechnung trifft Vermieter Beweislast für erhobene Forderung

Feb. 7, 2018 | Mietrecht

Umfang einer Belegeinsicht des Mieters

(07.02.2018) Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit grundsätzlichen Fragen zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast und zu den Verpflichtungen des Vermieters auf Gewährung einer Belegeinsicht im Zusammenhang mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummietverhältnissen (§ 556 BGB) beschäftigt.

Quelle: IBR News
Link: BGH: Bei bestrittener Heizkostenabrechnung trifft Vermieter Beweislast für erhobene Forderung

Ähnliche Beiträge

Kein Zurückbehaltungsrecht an Vorschüssen!

Im Hinblick auf den Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Zahlung der beschlossenen Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen ist das Zurückbehaltungsrecht des Wohnungseigentümers generell ausgeschlossen; das gilt auch dann, wenn das...

Flüchtlingsunterkunft darf in allgemeines Wohngebiet

(09.12.2025) Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat mit Beschluss vom 08. Dezember 2025 den Eilantrag von Nachbarn gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Unterkunft für Geflüchtete abgelehnt.