Achtundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes vom 10. November 2016
Quelle: Betriebsverfassungsrecht
Link: BGBl I 2016, 2636
Achtundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes vom 10. November 2016
Quelle: Betriebsverfassungsrecht
Link: BGBl I 2016, 2636
Diese Neuregelungen treten in Kraft (04.05.2026) Angesichts der hohen Spritpreise werden Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Senkung der Energiesteuer entlastet. Die Krankenhausreform wird für den ländlichen Raum geöffnet. Der Aufbau der...
Das BVerwG hat dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung zu der Frage vorgelegt, ob die Bundesrepublik Deutschland neben den bestehenden Regelungen über Elternzeit und Elterngeld anlässlich der Geburt eines Kindes einen vergüteten Vaterschaftsurlaub gewähren muss.
Iran-Krieg dämpft Hoffnung auf Erholung (30.04.2026) Die Stimmung in der baden-württembergischen Bauwirtschaft ist gedämpft: Trotz eines Auftragszuwachses von real 18,7 Prozent in den Monaten Januar und Februar 2026 sind die Zukunftserwartungen in den Bauunternehmen...