Berufungsbegründung.docx: Nachreichen als PDF reicht allein nicht aus

März 2, 2026 | Bau- und Architektenrecht

(02.03.2026) Der BGH hat eine Berufungsentscheidung kassiert, weil die Berufungsbegründung erst nach Fristablauf als PDF im elektronischen Gerichtspostfach lag. Der Prozessvertreter hatte fristwahrend zunächst nur ein Word-Dokument (.docx) eingereicht.

Ähnliche Beiträge

5 AZR 65/25

Anforderungen an die Ersatzzustellung nach § 180 ZPO

Drei Initiativen für einen besseren Mieterschutz debattiert

(10.07.2026) Der Bundestag hat am Donnerstag, 09.07.2026, über einen stärkeren Mieterschutz debattiert. Grundlage dafür waren ein Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete" (21/6807) sowie ein Antrag der Linken mit dem...