Bauvertrag nach BGB: Keine Mängelrechte vor Abnahme!

Feb. 16, 2017 | Mietrecht

(16.02.2017) Der Besteller kann Mängelrechte nach § 634 BGB grundsätzlich erst nach Abnahme des Werks mit Erfolg geltend machen. Er kann berechtigt sein, Mängelrechte nach § 634 Nr. 2 bis 4 BGB ohne Abnahme geltend zu machen, wenn er nicht mehr die (Nach-)Erfüllung des Vertrags verlangen kann und das Vertragsverhältnis …

Quelle: IBR News
Link: Bauvertrag nach BGB: Keine Mängelrechte vor Abnahme!

Ähnliche Beiträge

Drei Initiativen für einen besseren Mieterschutz debattiert

(10.07.2026) Der Bundestag hat am Donnerstag, 09.07.2026, über einen stärkeren Mieterschutz debattiert. Grundlage dafür waren ein Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete" (21/6807) sowie ein Antrag der Linken mit dem...

2 AZR 184/25

Kündigung - Einladung zum bEM - Anscheinsbeweis für den Zugang