Baurecht

Neue BRAK-Mitgliederstatistik belegt: Anwaltschaft schrumpft etwas

(18.05.20229 Zum Stich­tag 01.01.2022 ver­zeich­ne­ten die 28 Rechts­an­walts­kam­mern ins­ge­samt 167.085 Mit­glie­der (in­klu­si­ve Ge­sell­schaf­ten). Im Ver­gleich zum Vor­jahr (167.092) be­deu­tet dies er­neut einen – wenn auch ge­rin­gen – Rück­gang um 7 Mit­glie­der (0,004%). Ins­ge­samt waren 0,06% we­ni­ger und damit noch 165.587 Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wäl­te zu­ge­las­sen (Vor­jahr: 165.680). Zu­wachs gibt es bei den Rechts­an­wäl­tin­nen: Waren es im Vor­jahr noch 59.466 (35,9%), sind es 2022 schon 60.057 (36,2%).

Quelle: IBR News
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Rechtsanwälte müssen auch in eigenen Angelegenheiten elektronisch kommunizieren

(17.05.2022) Wird ein Rechts­an­walt in ei­ge­ner An­ge­le­gen­heit tätig und tritt er als sol­cher ge­gen­über dem Ge­richt auf, so be­steht auch für ihn die Pflicht, seine Schrift­sät­ze elek­tro­nisch ein­zu­rei­chen. Das hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin in einem Eil­ver­fah­ren ent­schie­den. Der An­trag­stel­ler trete im ent­schie­de­nen Fall aus­drück­lich als Rechts­an­walt und ge­ra­de nicht als Pri­vat­per­son auf.

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"Als elektronisches Dokument bei Gericht einreichen" – eigens beA oder qeS

(17.05.2022) Der Bun­des­ge­richts­hof ver­deut­licht, dass ein an­walt­li­cher Schrift­satz als elek­tro­ni­sches Do­ku­ment ent­we­der mit einer qua­li­fi­zier­ten Si­gna­tur (qeS) ver­se­hen wer­den oder über das ei­ge­ne be­son­de­re An­walts­post­fach (beA) zum Ge­richt ver­sen­det wer­den muss. An­de­ren­falls er­fül­le das Schrei­ben nicht die for­mel­len Vor­aus­set­zun­gen und sei un­zu­läs­sig. Eine fort­ge­schrit­te­ne elek­tro­ni­sche Si­gna­tur ist nicht län­ger aus­rei­chend.

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Keine zusätzlichen Raucherpausen

(13.05.2022) Der Arbeitgeber hat einen Anspruch darauf, dass die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit eingehalten wird und Arbeitnehmer keine Raucherpausen außerhalb der regulären Pausen machen. Das, so der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA — Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, hat aktuell das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern (AZ TaBV 12/21) in einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 29.03.2022 entschieden.

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Trübe Aussichten trotz guter Auftragslage

(09.05.2022) Die positive Bilanz für das Dachdeckerhandwerk aus dem Vorjahr konnte im Baujahr 2021 nicht wiederholt werden, berichtet der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH). Zwar blieb die Branche wegen anhaltender Nachfrage und guter Witterung zu Beginn des Jahres 2022 zunächst noch optimistisch, doch durch den Ukraine-Kriegs verschlechtert sich die Stimmung zusehends. Das Dachdeckerhandwerk erzielte 2021 einen Gesamtumsatz von 11,2 Milliarden Euro.

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Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im Grundsatz zulässig

(05.05.2022) Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern (Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz – BüGembeteilG) ganz überwiegend mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

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Handwerkerverträge an der Haustür – Widerrufsrecht beachten

(04.05.2022) Hin und wieder bieten Handwerker „einfachere“ Arbeitsleistungen unaufgefordert an der Haustür an. Die Reinigung und Versiegelung von Dachpfannen und Pflastersteinen oder Malerarbeiten an Holz und Fassade werden so oftmals handschriftlich vereinbart. Eine ausreichende Belehrung über das Widerrufsrecht, das Verbrauchern in Fällen solcher Haustürgeschäfte zusteht, erfolgt dabei häufig nicht. Nicht selten kommt es später zum Streit, wenn sich der Kunde vom Vertrag lösen will und seine Anzahlung zurückfordert.

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