Baurecht

Bundeskabinett beschließt Mindestlohnerhöhung auf zwölf Euro

(24.02.2022) Für Ar­beit­neh­me­rin­nen und Ar­beit­neh­mer in Deutsch­land soll ab 01.10. ein Min­dest­lohn von zwölf Euro gel­ten. Das Bun­des­ka­bi­nett be­schloss am Mitt­woch den Ge­setz­ent­wurf von Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Hu­ber­tus Heil (SPD) für die Er­hö­hung der Lohn­un­ter­gren­ze. Damit gab die Mi­nis­ter­run­de grü­nes Licht für die Um­set­zung eines zen­tra­len Ver­spre­chens von Bun­des­kanz­ler Olaf Scholz (SPD) im Wahl­kampf. Bis zu 6,2 Mil­lio­nen Be­schäf­tig­te sol­len von der Er­hö­hung pro­fi­tie­ren.

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Arbeitgeber fordern Ampel zu Korrekturen an Mindestlohnplänen auf

(22.02.2022) Kurz vor dem ge­plan­ten Ka­bi­netts­be­schluss für die Min­dest­lohn­er­hö­hung auf zwölf Euro haben Deutsch­lands Ar­beit­ge­ber die Am­pel­ko­ali­ti­on zu Än­de­run­gen an den Plä­nen auf­ge­ru­fen. Ein vom Ar­beit­ge­ber­ver­band BDA in Auf­trag ge­ge­be­nes Rechts­gut­ach­ten be­stä­ti­ge die Ein­schät­zung, „dass ein Staats­lohn ein An­griff auf die Grund­prin­zi­pi­en un­se­rer Wirt­schafts- und Ar­beits­ord­nung ist“, sagte der BDA-Haupt­ge­schäfts­füh­rer, Stef­fen Kam­pe­ter, am Mon­tag in Ber­lin.

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Absender einer E-Mail trifft volle Beweislast für deren Zugang

(22.02.2022) Den Ab­sen­der einer E-Mail trifft gemäß § 130 BGB die volle Dar­le­gungs- und Be­weis­last dafür, dass die E-Mail dem Emp­fän­ger zu­ge­gan­gen ist. Ihm kommt keine Be­weis­er­leich­te­rung zu­gu­te, wenn er nach dem Ver­sen­den keine Mel­dung über die Un­zu­stell­bar­keit der E-Mail er­hält. Dies hat das Lan­des­ar­beits­ge­richt Köln am 11.01.2022 ent­schie­den.

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Zertifizierungsstelle kündigt neue Generation von beA-Karten an

(21.02.2022) Die Zer­ti­fi­zie­rungs­stel­le der Bun­des­no­tar­kam­mer be­rei­tet die Um­stel­lung auf eine neue Ge­ne­ra­ti­on von beA-Kar­ten vor. Damit sei auch ein Tausch der der­zeit ge­nutz­ten beA-Kar­ten ver­bun­den. Die Um­stel­lung soll in meh­re­ren Stu­fen er­fol­gen und sei ab­hän­gig vom er­wor­be­nen Kar­ten-Typ (beA-Karte Basis, beA-Karte Si­gna­tur, beA-Karte Mit­ar­bei­ter) und der Gül­tig­keit der sich dar­auf be­find­li­chen Zer­ti­fi­ka­te, heißt es in der ent­spre­chen­den Mit­tei­lung.

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Keine Maut für Transporter zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen!

Europaparlament beschließt Handwerkerausnahme

(18.02.2022) Ursprünglich hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, alle Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t ohne Ausnahmemöglichkeit in die streckenabhängige Lkw-Maut einzubeziehen. Dadurch wäre die in Deutschland bislang geltende Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t entfallen. Nach jahrelangen Verhandlungen hat das Europaparlament die Handwerkerausnahme für Transporter zwischen 3,5 und 7,5 t nun endlich verabschiedet. Der Verkehrsausschuss des Parlaments hatte bereits im Januar zugestimmt.

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Ein Fünftel aller anwaltlichen Anderkonten bankseitig gekündigt

(18.02.2022) Nach einer Um­fra­ge der Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer (BRAK), an der über 9.600 Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wäl­te teil­ge­nom­men haben, haben 21% eine bank­sei­ti­ge Kün­di­gung ihrer an­walt­li­chen An­der­kon­ten er­hal­ten. BRAK-Vi­ze­prä­si­den­tin Ul­ri­ke Paul sieht ein sys­te­mi­sches Pro­blem gro­ßen Aus­ma­ßes und zeigt sich über die Er­geb­nis­se be­sorgt.

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Bauwirtschaft: Keine weiteren Dokumentationspflichten bei der Arbeitszeit

(17.02.2022) „Wir lehnen die im Referentenentwurf zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung enthaltene neue Pflicht zur unverzüglichen elektronischen Dokumentation der Arbeitszeit für die Beschäftigten auf deutschen Baustellen ab. Die Regelung ist für mobil eingesetzte Arbeiter auf Baustellen oder bei Arbeiten in privaten Haushalten in großen Teilen nicht praktikabel. Auch die Bürokratiekosten für die Betriebe stiegen damit deutlich an, dabei hatte die Regierung versprochen, die Betriebe von Bürokratie zu entlasten. Das ist nicht hinnehmbar.“ Dieses erklärte der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Marcus Nachbauer zu dem in Berlin bekannt gewordenen Referentenentwurf.

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Keine Prüfpflicht eines Notars bei Wertgutachten eines Grundstücks

(16.02.2022) Das Be­schwer­de­ge­richt muss im Rah­men einer No­t­ar­be­schwer­de le­dig­lich prü­fen, ob der Be­voll­mäch­tig­te pflicht­wid­rig ge­han­delt hat. Laut Bun­des­ge­richts­hof ist die­ser nicht ver­pflich­tet, ein Gut­ach­ten über den Wert eines ver­kauf­ten Grund­stücks vor dem Gang zum Grund­buch­amt zu prü­fen. Damit lasse sich kein wu­cher­ähn­li­ches Rechts­ge­schäft be­le­gen.

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