Baurecht

Zeitiger Antrag auf Terminverlegung: Ablehnung erst im Urteil ist Gehörsverletzung

(24.10.2025) Ein rechtzeitig gestellter Antrag auf Terminverlegung wurde erst im Urteil mit der Begründung unzureichender Substantiierung und Glaubhaftmachung abgelehnt. Der BFH konstatierte eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör. Das FG hätte Gelegenheit zur Nachbesserung des Antrags geben müssen.

Quelle: IBR News
Link: Zeitiger Antrag auf Terminverlegung: Ablehnung erst im Urteil ist Gehörsverletzung

Wer zuerst kommt, entscheidet: Geschäftsverteilung gehört nicht in Hände des Senats

(23.10.2025) Gerichte dürfen Zuständigkeiten der Spruchkörper nicht durch „offene“ Präsidiumsbeschlüsse regeln, deren Ergebnis die Senate beeinflussen können. Der BGH stellt klar: Die Zuständigkeiten müssen im Vorfeld generell feststehen – ansonsten droht ein Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter.

Quelle: IBR News
Link: Wer zuerst kommt, entscheidet: Geschäftsverteilung gehört nicht in Hände des Senats

Autopanne vor dem Gerichtstermin: Kein Anspruch auf Videokonferenz "in letzter Minute"

(17.10.2025) Wenn das Auto Probleme macht, muss man im Zweifel mit dem ÖPNV kommen – eine Anwältin stellte nach Dienstschluss des Gerichts einen Antrag auf Videokonferenz für den Gerichtstermin am nächsten Morgen. Der musste nicht berücksichtigt werden, meinte nun der BFH.

Quelle: IBR News
Link: Autopanne vor dem Gerichtstermin: Kein Anspruch auf Videokonferenz "in letzter Minute"

Klagewelle: Mehr als 70 Fertigbau-Unternehmen protestieren gegen bürokratische Willkür bei kostenintensiver Tarifeinordnung von Mitarbeitenden

(15.10.2025) Mitten in der Baukrise droht die Berufsgenossenschaft (BG) Bau ausgerechnet solche Bauunternehmen auszubremsen, die schnell bezahlbaren Wohnraum schaffen könnten. Deshalb wehrt sich die Fertigbauindustrie vehement gegen die falsche Tarifeinstufung durch die BG Bau und damit gegen eine staatlich verordnete drastische Kostenerhöhung. In einer bislang nie dagewesenen Klagewelle, wehren sich deshalb inzwischen mehr als 70 Unternehmen gegen die aus ihrer Sicht unsachgemäßen Tarife. Erste Gerichtsentscheidungen geben den Unternehmen Recht.

Quelle: IBR News
Link: Klagewelle: Mehr als 70 Fertigbau-Unternehmen protestieren gegen bürokratische Willkür bei kostenintensiver Tarifeinordnung von Mitarbeitenden

Tarifergebnis zum Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk steht

Beide Tarifparteien stimmen zu

(14.10.2025) Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben sich auf ein neues Tarifergebnis zum Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk geeinigt. Nach Zustimmung beider Tarifparteien kann der neue Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohns im Dachdeckerhandwerk (TV Mindestlohn) nun in Kraft treten. Er gilt für drei Jahre – vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028.

Quelle: IBR News
Link: Tarifergebnis zum Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk steht

Abschwächung der Pflicht zur E-Aktenführung in der Justiz

(01.10.2025) Die Bundesregierung will die Pflicht zur elektronischen Aktenführung in der Justiz zum 1. Januar 2026 abschwächen. Für bestimmte Bereiche und Verfahren soll die papiergebundene Aktenführung noch bis einschließlich 31. Dezember 2026 möglich sein. Damit will die Bundesregierung dem Risiko einer „etwaigen Digitalisierungslücke“ begegnen, wie es in dem von ihr eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts“ (21/1852) heißt.

Quelle: IBR News
Link: Abschwächung der Pflicht zur E-Aktenführung in der Justiz

Bundesregierung will Amtsgerichte stärken

(01.10.2025) Die Bundesregierung hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen“ (21/1849) eingebracht. Damit soll die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Zivilsachen gestärkt werden. Vorgesehen ist, den in Paragraf 23 Gerichtsverfassungsgesetz geregelten Zuständigkeitsstreitwert von bisher 5.000 Euro auf 10.000 Euro anzuheben. Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Grenze zuletzt 1993 angepasst wurde.

Quelle: IBR News
Link: Bundesregierung will Amtsgerichte stärken