Abschwächung der Pflicht zur E-Aktenführung in der Justiz

Okt. 1, 2025 | Bau- und Architektenrecht

(01.10.2025) Die Bundesregierung will die Pflicht zur elektronischen Aktenführung in der Justiz zum 1. Januar 2026 abschwächen. Für bestimmte Bereiche und Verfahren soll die papiergebundene Aktenführung noch bis einschließlich 31. Dezember 2026 möglich sein. Damit will die Bundesregierung dem Risiko einer „etwaigen Digitalisierungslücke“ begegnen, wie es in dem von ihr eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts“ (21/1852) heißt.

Quelle: IBR News
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