Baurecht
Klarheit bei der Heizkostenabrechnung von gebläseunterstützten Heizkörpern
Bundestariftreuegesetz: BVDM kritisiert Eingriff in Tarifautonomie und unverhältnismäßige Bürokratie
NRW plant landesweit zuständige Vergabekammer
VPB: Nutzen und Grenzen der Symptomtheorie des BGH
DAV: Anwaltliche Vertretung weiterhin ab Streitwerten von 5.000 Euro
Verbraucherschutz und Effizienz der Justiz stehen auf dem Spiel
(30.10.2025) Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert im Sinne des Verbraucherschutzes und der Effizienz gerichtlicher Verfahren, an der Schwelle von 5.000 Euro für den Anwaltszwang festzuhalten, selbst wenn der Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte auf 10.000 Euro erhöht werden sollte. Der DAV appelliert für eine entsprechende Anpassung von § 78 ZPO in Gestalt einer Entkopplung von Anwaltszwang und Zuständigkeitsstreitwert.
Quelle: IBR News
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Auch nach 17 Jahren: Versicherungsbetrüger darf nicht zurück in den Anwaltsberuf
(30.10.2025) Zeit heilt doch nicht alle Wunden, jedenfalls wenn es um den Anwaltsberuf geht: Ein Rechtsanwalt, der vor 17 Jahren mehrfach Versicherungen betrogen hatte, darf immer noch nicht wieder zugelassen werden. Der BGH bestätigte: Es fehlt an der Wiedergutmachung.
Quelle: IBR News
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Carbon-Leakage-Schutz: Für den Gartenbau ein bürokratisches Unding
(29.10.2025) Die beschlossenen Vereinfachungen beim europäischen CO2-Grenzausgleich gehen an den Bedürfnissen der hiesigen Gartenbaubetriebe vorbei. Denn obwohl der energieintensive Unterglas-Gartenbau in Deutschland von der nationalen CO2-Bepreisung hochgradig betroffen ist, sind die Anträge zum Carbon-Leakage-Schutz weiterhin offen.
Quelle: IBR News
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Zu schnell zum Anwalt
Kein Anspruch auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten bei vorschneller Beauftragung eines Rechtsanwalts
(28.10.2025) Ein Münchner erwarb bei einem Münchner Autohändler am 12.07.2024 einen gebrauchten Toyota zum Preis von 23.490,01 Euro. 6.000 Euro zahlte der Kläger per Überweisung, der restliche Betrag sollte über ein Darlehen finanziert werden, das durch den Händler vermittelt wurde. Nach Übergabe und Zulassung des Fahrzeugs meldete sich der Händler und teilte dem Käufer am 06.09.2024 mit, dass die Bank wegen Zweifeln an der ordnungsgemäßen Zulassung des Fahrzeugs einen „Rückzieher“ gemacht habe. Er stellte den Käufer vor die Wahl, das Auto ordnungsgemäß zuzulassen oder das Auto zurückzubringen und bat um sofortige Rückmeldung. Wenige Stunden später kontaktierte der Käufer einen Rechtsanwalt, der Kontakt mit dem Autohändler aufnahm.
Quelle: IBR News
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