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Okt. 28, 2025 | Bau- und Architektenrecht

Kein Anspruch auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten bei vorschneller Beauftragung eines Rechtsanwalts

(28.10.2025) Ein Münchner erwarb bei einem Münchner Autohändler am 12.07.2024 einen gebrauchten Toyota zum Preis von 23.490,01 Euro. 6.000 Euro zahlte der Kläger per Überweisung, der restliche Betrag sollte über ein Darlehen finanziert werden, das durch den Händler vermittelt wurde. Nach Übergabe und Zulassung des Fahrzeugs meldete sich der Händler und teilte dem Käufer am 06.09.2024 mit, dass die Bank wegen Zweifeln an der ordnungsgemäßen Zulassung des Fahrzeugs einen „Rückzieher“ gemacht habe. Er stellte den Käufer vor die Wahl, das Auto ordnungsgemäß zuzulassen oder das Auto zurückzubringen und bat um sofortige Rückmeldung. Wenige Stunden später kontaktierte der Käufer einen Rechtsanwalt, der Kontakt mit dem Autohändler aufnahm.

Quelle: IBR News
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