Baurecht

Bauwirtschaft begrüßt neue Landesbauordnung

(27.11.2024) Die Bauwirtschaft begrüßt die geplante Neufassung der Landesbauordnung als wichtigen und überfälligen Schritt auch für die Bauwirtschaft. Entscheidend ist, das Tempo nicht nur bei der Gesetzgebung, sondern auch bei der Umsetzung beizubehalten. Dabei muss die Flexibilität, etwa durch innovative Bauverfahren, Typengenehmigungen für serielles Bauen oder pragmatische Lösungen bei Bestandsbauten, gewahrt bleiben. Gleichzeitig bestehen weiterhin offene Fragen, insbesondere zu Verantwortlichkeiten, Vorgaben und der Umsatzbarkeit im Zusammenhang mit der Solarpflicht und PV-Ready im Gebäudebestand. Auch sollte das Saarland seinen Handwerksmeistern mehr zutrauen und bei der erweiterten Bauvorlageberechtigung nicht hinter anderen Bundesländern zurückstehen.

Quelle: IBR News
Link: Bauwirtschaft begrüßt neue Landesbauordnung

BVMB fordert mehr Tempo bei Schwertransporten

Verband kritisiert Hürden bei Genehmigungen

(25.11.2024) Das möglichst reibungslos Güter von A nach B transportiert werden können, ist für eine funktionierende Wirtschaft unerlässlich. Für die Bauwirtschaft ist ebenso entscheidend, dass sie Baugeräte und schwere Baumaschinen effektiv auf die Baustellen bringen kann. Zusammen mit der Verbändeinitiative Großraum- und Schwertransporte (VI GST) kämpft die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) für verbesserte Bedingungen für Großraum- und Schwertransporte in Deutschland.

Quelle: IBR News
Link: BVMB fordert mehr Tempo bei Schwertransporten

Gericht leitet Irrläufer per Post weiter: Formunwirksam wegen Verstoß gegen beA-Pflicht?

(22.11.2024) Wenn ein Gericht einen per beA eingegangen Irrläufer ausdruckt und per Post an das richtige Gericht weiterleitet, dann kommt der Schriftsatz auf keinen Fall als elektronisches Dokument an und ist damit immer formunwirksam. Diese Logik des OLG Stuttgart stieß beim BGH zum Glück nicht auf Gegenliebe.

Quelle: IBR News
Link: Gericht leitet Irrläufer per Post weiter: Formunwirksam wegen Verstoß gegen beA-Pflicht?