Baufirma pleite: Insolvenzverwalter muss keine Schlussrechnung erteilen

Nov. 26, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(26.11.2024) Gehen Baufirmen pleite, wollen Besteller oft überschüssige Abschlagszahlungen zurück und fordern vom Insolvenzverwalter zunächst eine Schlussrechnung. Laut BGH kann von diesem aber keine Schlussrechnung verlangt werden.

Quelle: IBR News
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