(23.04.2025) Ein Arbeitgeber durfte die Aufgaben eines Syndikusrechtsanwalts ändern und bestimmte Tätigkeiten unter Genehmigungsvorbehalt stellen. Das allein greife nicht in seine fachliche Weisungsunabhängigkeit ein, hat das ArbG Frankfurt klargestellt. Das Urteil kommentiert Martin W. Huff.
Quelle: IBR News
Link: Vorgesetzter kontrolliert Arbeit des Syndikusanwalts: Keine Weisungsgebundenheit
