Unerkannt geschäftsunfähig: Notarkosten sind zu zahlen

März 28, 2025 | Bau- und Architektenrecht

(28.03.2025) Eine geschäftsunfähige Frau wollte ihren früheren Bankberater adoptieren und als Alleinerben einsetzen. Das Problem: Ihr Notar erkannte ihre Geschäftsunfähigkeit nicht. Die Notarkosten muss sie trotzdem zahlen. Laut BGH sind die Vorschriften zur Geschäftsunfähigkeit auf Notare grundsätzlich nicht anwendbar.

Quelle: IBR News
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