Auslegung eines Aufhebungsvertrags – falsa demonstratio

Jan. 10, 2026 | Arbeitsrecht

Auch wenn ein Arbeitnehmer in den Beratungsgesprächen zu den Rahmenbedingungen für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages abstrakt darauf hingewiesen worden ist, dass in der zweiten Phase eine Anrechnung eines (auch nur potentiellen) Arbeitslosengelds stattfinden werde, kann dies nicht die Einlassung des Arbeitnehmers widerlegen, dass für ihn der im Aufhebungsvertrag niedergelegte Betrag richtig war. Es ist nachvollziehbar, dass den Arbeitnehmer die Erläuterungen, wie das Überbrückungsgeld berechnet wird, weniger interessieren als die endgültigen Zahlen, die sich für ihn daraus ergaben.

Ähnliche Beiträge

6 AZR 73/25

TV-L - Arbeitszeit - Werkstatt für behinderte Menschen

Gesetzentwurf für Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen

(09.01.2026) Die Bundesnetzagentur soll bei kurzfristigen Vermietungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com zur zentralen digitalen Zugangsstelle werden und so den automatisierten digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Behörden und...