(31.03.2026) Das Vergaberecht sollte effizienter und einfacher werden. Diese Erwartung richten die Sozialversicherungsträger in Deutschland an die Europäische Kommission. Diese plant, im zweiten Halbjahr 2026 einen Vorschlag für die Überarbeitung der europäischen Vergaberichtlinien zu veröffentlichen. Aktuell werden die bestehenden Regelungen evaluiert.
4 AZR 101/25
Tarifkollision - Verdrängungswirkung des § 4a TVG
