Arbeitsrecht
Inlandsbezug des Betriebsbegriffs im KSchG
Für die Beschäftigtenzahl nach § 23 Abs. 1 KSchG ist regelmäßig nur auf Betriebsangehörige im Inland abzustellen. Im Fall wurde ein Einzelarbeitsverhältnis nach mehreren örtlichen Geschäftszweigverkleinerungen (allseits bewusst) mit deutschem Vertragsstatut an ein ausländisches Partnerunternehmen abgegeben, für das sich ersichtlich keine Betriebsvoraussetzungen zum deutschen Kündigungsschutz mehr ergeben konnten; jedenfalls in solcher Konstellation fehlen besondere Schutzgesichtspunkte, um Abweichungen vom Inlandsbezug des § 23 Abs. 1 KSchG anzunehmen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Außerordentliche Kündigung wegen Tätlichkeit gegenüber einem Vorgesetzten trotz fehlender erheblicher Gewalt
Die Tätlichkeit gegenüber einem Vorgesetzten kann eine außerordentliche Kündigung auch dann rechtfertigen, wenn sie nicht mit erheblicher Gewaltanwendung erfolgt. Reagiert ein Arbeitnehmer auf die Ansprache eines Vorgesetzten wegen der pflichtwidrigen Nutzung eines privaten Smartphones mit den Worten „Hau ab hier“, stößt ihn weg und tritt nach ihm, ist eine Abmahnung vor dem Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung entbehrlich.
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Unwirksame Kündigung eines langjährig freigestellten Juristen wegen Nebentätigkeit in einer Anwaltskanzlei
Nach einer rund fünfjährigen vollständigen Freistellung kann es zulässig sein, im Rahmen einer Nebentätigkeit an anwaltlichen Mandaten gegen die Arbeitgeberin mitzuwirken, wenn ein Missbrauch vertraulicher Informationen aus dem Arbeitsverhältnis und eine Einflussnahme auf Entscheidungsträger zugunsten der Mandantschaft ausgeschlossen ist.
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Täuschende Lehrerin zu Recht nicht eingestellt
Das Land Nordrhein-Westfalen durfte einer Lehrerin die Verbeamtung versagen, weil sie bei der erforderlichen amtsärztlichen Überprüfung über ihren Gesundheitszustand getäuscht hat. Der Versagungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf wegen berechtigter Zweifel an der charakterlichen Eignung der Lehrerin ist rechtmäßig.
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Kündigung einer Professorin wegen Vorlage einer mit Plagiaten behafteten Veröffentlichung wirksam
Bei der Einhaltung wissenschaftlicher Standards handelt es sich um eine zentrale Anforderung an das Berufsbild einer Hochschullehrerin. Die Vorlage einer mit Plagiaten behafteten Veröffentlichung, die ein zentraler Bestandteil der Berufung als Professorin ist, stellt eine Pflichtverletzung dar, die den Kernbereich des Selbstverständnisses einer wissenschaftlich Tätigen betrifft und sich auch im Rahmen von Forschung und Lehre zukünftig auswirken kann. Verstöße gegen diese Standards wiegen schwer und rechtfertigen eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung.
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15.000 € Entschädigung für permanente unzulässige Überwachung am Arbeitsplatz
Eine permanente unzulässige Überwachung nahezu der gesamten Betriebsräume und des Arbeitsplatzes über einen Zeitraum von 22 Monaten – trotz Widerspruchs des betroffenen Arbeitnehmers – stellt eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar und rechtfertigt die Zuerkennung einer Geldentschädigung i.H.v. 15.000 €.
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Fortschreibung der Regelbedarfe in der Sozialhilfe und beim Bürgergeld
Das Bundeskabinett hat am 10.9.2025 der Festsetzung der Regelbedarfe im Bürgergeld und der Sozialhilfe für das Jahr 2026 zugestimmt. Die geltende Fortschreibungsregelung wird voraussichtlich letztmalig angewendet. Für das kommende Jahr steht eine gesetzliche Neuermittlung der Regelbedarfe an. In diesem Gesetzgebungsverfahren wird in Umsetzung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD auch über die künftige Ausgestaltung der jährlichen Fortschreibung zu entscheiden sein
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Mehr ältere Beschäftigte denn je – Wiedereinstieg ist größte Herausforderung
Die demografische Entwicklung stellt den deutschen Arbeitsmarkt langfristig vor tiefgreifende Veränderungen: Auf der einen Seite wächst die Bevölkerung, gleichzeitig nimmt die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter aufgrund der Alterung der Gesellschaft tendenziell ab. Besonders die Erwerbsbeteiligung der über 55-jährigen rückt immer stärker in den Fokus.
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Weniger Wahlbewerber als Betriebsratssitze bei Betriebsratswahl – Keine Nachfrist für Wahlvorschläge
Der in § 9 WO geregelte Fall, dass nach Ablauf der Einreichungsfrist keine gültige Vorschlagsliste eingereicht wurde, ist mit dem Fall, dass innerhalb der Einreichungsfrist nur eine Vorschlagsliste mit einer unzureichenden Anzahl von Bewerbern eingereicht wurde, nicht vergleichbar. Für die Annahme, eine Pflicht des Wahlvorstands zur Nachfristsetzung bestünde immer dann, wenn Vorschlagslisten mit insgesamt weniger Bewerbern als den zu vergebenen Betriebsratssitzen eingereicht worden sind, fehlt es an einem normativen Anknüpfungspunkt.
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Rechtshängiger Weiterbeschäftigungsantrag oder lediglich Androhung einer Antragstellung?
Wird ein Weiterbeschäftigungsantrag im Kündigungsschutzprozess mit einer Formulierung wie: „Sollte die Beklagte im Gütetermin nicht zu Protokoll des Gerichtes erklären, dass sie den Kläger weiterbeschäftigen wird, sofern ein der Klage stattgebendes Urteil ergeht, stellen wir folgenden weiteren Antrag…“ kann regelmäßig nicht von einem rechtshängigen Weiterbeschäftigungsantrag ausgegangen werden. Es handelt sich lediglich um die Androhung einer Antragstellung. Dies folgt aus der Auslegung der Ankündigung, die nicht am Wortsinn zu haften hat, sondern an dem in der Erklärung verkörperten Willen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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