Täuschende Lehrerin zu Recht nicht eingestellt

Okt. 6, 2025 | Arbeitsrecht

Das Land Nordrhein-Westfalen durfte einer Lehrerin die Verbeamtung versagen, weil sie bei der erforderlichen amtsärztlichen Überprüfung über ihren Gesundheitszustand getäuscht hat. Der Versagungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf wegen berechtigter Zweifel an der charakterlichen Eignung der Lehrerin ist rechtmäßig.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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