Arbeitsrecht

Keine Nachgewährung von Urlaub wegen Quarantäne in der Corona-Pandemie

Bewilligt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer antragsgemäß Urlaub und zahlt an ihn Urlaubsentgelt, erfüllt er den Urlaubsanspruch ungeachtet des Umstands, dass die zuständige Behörde anschließend für denselben Zeitraum die Absonderung des selbst nicht erkrankten Arbeitnehmers in häusliche Quarantäne anordnet, weil er mit einer Person Kontakt gehabt hat, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert gewesen ist. Dies hat das BAG für einen Fall aus Oktober 2020 entschieden. Die neue Bestimmung des § 59 Abs. 1 IfSG, wonach die Tage der Absonderung nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden, gilt erst ab September 2022 und fand daher auf den streitgegenständlichen Zeitraum keine Anwendung.

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Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren hat auch die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung zur Voraussetzung, dass ein dringender Fall i.S.v. § 62 Abs. 2 Satz 2 ArbGG vorliegt. Anderenfalls ist aufgrund mündlicher Verhandlung und damit unter Zuziehung der ehrenamtlichen Richter zu entscheiden. Liegt kein dringender Fall vor, entscheidet das Arbeitsgericht aber dennoch ohne mündliche Verhandlung durch den Kammervorsitzenden allein, so liegt ein schwerer Verfahrensfehler vor, der grundsätzlich geeignet ist, die Aufhebung des Beschlusses und Zurückverweisung des Verfahrens zu begründen.

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Zustimmungsersetzungsverfahren: Fristlose Kündigung einer Betriebsratsvorsitzenden

Das ArbG Köln hat vorliegend die von einem Arbeitgeber beabsichtigte fristlose Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden für gerechtfertigt erachtet und die notwendige Zustimmung des Betriebsrats zur fristlosen Kündigung ersetzt, § 103 Abs. 1, Abs. 2 BetrVG i.V.m. § 15 KSchG. Die Beteiligten stritten u.a. über das Arbeitszeitverhalten der Betriebsratsvorsitzenden, insbesondere über den Anspruch auf Freizeitausgleich nach § 37 Abs. 3 BetrVG.

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Beweis des ersten Anscheins für den Zugang eines Einwurf-Einschreibens

Es besteht ein Beweis des ersten Anscheins, dass Bedienstete der Deutschen Post AG Briefe zu den postüblichen Zeiten zustellen. Maßgeblich dafür ist der Umstand, dass sich die übliche Postzustellungszeit aus der Arbeitszeit der Postbediensteten ergibt und die Zustellung vorliegend durch einen solchen Bediensteten erfolgt ist.

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BAföG-Reform 2024: Die wichtigsten Änderungen zum 1.8.2024

Mit der neuen BAföG-Reform sollen Studierende finanziell entlastet werden und mehr Flexibilität während des Studiums erhalten. Höhere Grundbedarfsätze, erhöhte Freibeträge, eine Studienstarthilfe und ein Flexibilitätssemester: Das sind die wichtigsten Änderungen der aktuellen BAföG-Reform, die zum 1.8.2024 in Kraft tritt.

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Anspruch auf außerbetriebliche Ausbildung ab 1.8.2024

Wer trotz umfassender Bemühungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet, hat ab 1.8.2024 Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Arbeitsagenturen können – auf Antrag – Fahrt- und Unterkunftskosten für ein- bis sechswöchige Berufsorientierungspraktika übernehmen. Den Mobilitätszuschuss können Auszubildende erhalten, die umziehen mussten, da ihre Ausbildung weitab von zuhause stattfindet.

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Wann hat eine Fluggesellschaft einen Betrieb im Inland iSd KSchG?

Ein Luftverkehrsbetrieb iSv. § 24 Abs. 2 KSchG bedarf keiner im Inland ansässigen Leitung oder weitergehenden Organisationsstruktur. Maßgeblicher Anknüpfungspunkt für den betrieblichen Geltungsbereich des Ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes auf die Arbeitsverhältnisse der Besatzung von Luftfahrzeugen (§ 24 Abs. 1 KSchG) sind nach § 24 Abs. 2 KSchG die Luftfahrzeuge und damit sächliche Betriebsmittel des Luftfahrtunternehmens. Diese müssen an inländischen Flughäfen stationiert sein, weil nur so das Erfordernis eines Inlandsbezugs erfüllt wird.

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Kassiererin mit Corona: Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nur bei Nachweis der Infektion im Supermarkt

Eine Infektion mit dem Covid-19-Virus (bei einer Supermarkt-Kassiererin) kommt grundsätzlich als Unfallereignis in Betracht. Für den erforderlichen Nachweis einer Infektion im Supermarkt muss zwar nicht zwingend ein intensiver Kontakt mit einer infektiösen Person („Index-Person“) während der Arbeit stattgefunden haben. Es genügt allerdings auch nicht, dass das Risiko auf der Arbeitsstelle allein wegen der größeren Anzahl an Kontakten höher als im Privatbereich war.

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