Arbeitsrecht
Kürzung von Inflationsausgleichszahlungen von Beamten in Elternteilzeit rechtens
Das VG Koblenz hat die Klagen einer Beamtin und eines Beamten abgewiesen, die infolge einer Teilzeitbeschäftigung in ihrer jeweiligen Elternzeit nur eine gekürzte Inflationsausgleichszahlung erhalten hatten. Es ließe sich kein Verfassungsverstoß feststellen, so die Koblenzer Richter. Dem Gesetzgeber sei – besonders bei einmaligen Sonderzahlungen, welche das Gesamtgefüge der Besoldung unberührt ließen – ein weiter Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum eingeräumt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Genießt ein ehemaliger Geschäftsführer allgemeinen Kündigungsschutz?
Die Anwendung des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die organschaftliche Stellung des Arbeitnehmers nicht mehr bestanden hat, sich der Arbeitgeber in dem Arbeitsvertrag, der als einzige Vertragsgrundlage der Bestellung des Arbeitnehmers als Geschäftsführer zugrunde gelegen hat, eine anderweitige Beschäftigung des Arbeitnehmers vorbehalten hat und zwischen Entfall der organschaftlichen Stellung und der Kündigung mehrere Wochen vergangen sind, in denen der Arbeitgeber nach einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer gesucht hat.
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Fristlose Kündigung eines Rabbiners wegen sexueller Belästigung wirksam
Das ArbG Berlin hat die fristlose Kündigung eines Rabbiners wegen sexueller Belästigung eines weiblichen Gemeindemitglieds für wirksam angesehen. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme war das Gericht davon überzeugt, dass der Rabbiner die Zeugin sexuell belästigt und dabei das ihm von ihr in seiner Position entgegengebrachte Vertrauen ausgenutzt hat.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Kryptowährung zur Erfüllung von Provisionsansprüchen als Sachbezug
Die Übertragung der sog. Kryptowährung Ether (ETH) zur Erfüllung von Provisionsansprüchen des Arbeitnehmers kann, wenn dies bei objektiver Betrachtung im Interesse des Arbeitnehmers liegt, grundsätzlich als Sachbezug i.S.v. § 107 Abs. 2 Satz 1 GewO vereinbart werden. Der unpfändbare Betrag des Arbeitsentgelts muss dem Arbeitnehmer aber in Geld ausgezahlt werden.
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Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit? Kündigung wegen Karnevalsaktionen unwirksam
Der Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer wegen des Vortäuschens einer Arbeitsunfähigkeit kündigt, muss darlegen und beweisen, dass der Arbeitnehmer unentschuldigt gefehlt hat und die vom Arbeitnehmer behauptete Krankheit nicht vorliegt. Der Besuch einer Karnevalsveranstaltung kurz nach Ende der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit erschüttert nicht den Beweiswert der ärztlich ausgestellten AU.
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Der Koalitionsvertrag aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht: Welche Gesetzesänderungen sind zu erwarten?
CDU/CSU und SPD haben sich am 9.4.2025 auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Dieser sieht auch einige interessante arbeitsrechtliche und sozial(versicherungs-)rechtliche Vorhaben vor, die wir nachfolgend für Sie zusammengefasst haben.
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Durfte der WEG-Verwalter dem Hausmeister kündigen?
Eine Beschränkung des Umfangs der Vertretungsmacht eines Verwalters einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern für Rechtsgeschäfte gegenüber einem Wohnungseigentümer ist nach § 9b Abs. 1 Satz 3 WEG unwirksam, soweit dieser der Gemeinschaft wie ein Außenstehender gegenübertritt.
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Unwirksame AGB-Klausel zur Erstattung von Studienkosten wegen Ablehnung eines Beschäftigungsangebots
Eine Klausel in AGB, nach der Studiengebühren zu erstatten sind, wenn ein nach Abschluss des Studiums angebotenes Anstellungsverhältnis nicht angetreten wird, benachteiligt die geförderte Studentin unangemessen und ist deshalb unwirksam, wenn praktisch relevante Fallkonstellationen, in denen die Gründe für die Ablehnung des Beschäftigungsangebots nicht in ihrer Verantwortungssphäre liegen, von der Rückzahlungspflicht nicht ausgenommen sind.
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Freundin während der Arbeitszeit besucht: Ersatz von Detektivkosten nach fristloser Kündigung wegen Arbeitszeitverstößen
Der Arbeitgeber kann vom Arbeitnehmer den Ersatz notwendiger Detektivkosten verlangen, wenn sich bei der Überwachung der Verdacht auf Arbeitszeitverstöße durch den Arbeitnehmer bestätigt, die eine fristlose Kündigung nach sich gezogen haben.
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Einfache Arbeiten auf dem Bau sind keine selbstständige Tätigkeit
Bauarbeiter, die auf Baustellen einfache Arbeiten verrichten, einen festen Stundenlohn erhalten und am Markt nicht erkennbar unternehmerisch auftreten, sind regelmäßig abhängig Beschäftigte, für welche die Baufirmen Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten haben. Die Baufirmen aus dem Rhein-Main-Gebiet müssen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, entschied das LSG Hessen in drei Fällen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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