Arbeitsrecht

Wartezeitkündigung eines schwerbehinderten Menschen – Präventionsverfahren erforderlich?

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, vor einer ordentlichen Kündigung während der Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG) ein Präventionsverfahren i.S.d. § 167 Abs. 1 SGB IX durchzuführen. Die Vorschrift kommt – wie schon zu der der Sache nach identischen Vorgängerregelung des § 84 Abs. 1 SGB IX in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung entschieden – während der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG nicht zur Anwendung.

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Einstweiliger Rechtsschutz zur Vorbereitung einer Betriebsratswahl gescheitert

Das ArbG Köln hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes den Antrag eines Wahlvorstands zurückgewiesen, ihm die für die Durchführung einer Betriebsratswahl erforderlichen Informationen und Sachmittel zur Verfügung zu stellen. Es handle sich bei dem Köln-Standort der Fluggesellschaft mit Sitz in Malta nicht um eine betriebsratsfähige Organisationseinheit. Zudem sei die notwendige Eilbedürftigkeit nicht gegeben.

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Wann kann für den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit ein Masseverfahren angenommen werden?

Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung zur Versetzung einer Vielzahl von Arbeitnehmern mit inhaltsgleichen formalen Begründungen, ohne dass eine Berücksichtigung von Besonderheiten des Einzelfalls erkennbar ist, ist es gerechtfertigt, hinsichtlich des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit von einem Masseverfahren auszugehen und die Staffung nach Ziffer II.14.7 des Streitwertkatalogs zur Anwendung zu bringen. Dies kann auch gelten, wenn die Versetzungen verschiedene Tätigkeiten, Zeiträume oder Orte betreffen und nicht auf eine einheitliche unternehmerische Entscheidung zurückgehen.

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Vergütung und Schadensersatz für einen als Servicekraft in einer Gaststätte beschäftigten Jurastudenten für mehrere Jahre

Ein Jurastudent schloss einen Arbeitsvertrag über eine geringfügige Beschäftigung als Servicekraft (Kellner/Bar) in einer Gaststätte und engagierte sich dort für die Wahl eines Betriebsrats. In der Folge wurde er nicht bzw. nicht mehr in dem bisherigen Umfang, der weit über der vertraglichen Vereinbarung und über der Geringfügigkeitsgrenze lag, in den Dienstplan eingeteilt, dann in die Küche versetzt und nach seiner Weigerung, dort zu arbeiten, fristlos gekündigt. Nun hat ihm das LAG München Vergütung und Schadensersatz für den entgangenen Verdienst zugesprochen. Der Arbeitgeber muss sich zudem für eine altersdiskriminierende Äußerung entschuldigen.

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Keine Klagemöglichkeit des einzelnen Bahnkunden gegen geplanten Streik

Einem einzelnen Bahnkunden steht kein quasinegatorischer Anspruch gegen eine Gewerkschaft gerichtet auf Unterlassung bestimmter Streikmaßnahmen zu. Die Möglichkeit, den Bahnverkehr in Anspruch zu nehmen, wird nicht als sonstiges Recht i.S.d. § 823 BGB geschützt. Der Umstand, dass bei einem Bahnstreik eine Vielzahl von Kunden betroffen ist, ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung eines Streiks mit zu beachten, verleiht dem Einzelnen aber keine eigene Klageposition.

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Freie Mitarbeit einer Musikschullehrerin kein Arbeitsverhältnis

Nach § 611a Abs. 1 BGB setzt ein Arbeitsverhältnis die Verpflichtung zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit bei einer Eingliederung des Arbeitnehmers in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers voraus. Eine Musikschullehrerin, die über einen langen Zeitraum an einer Musikschule im Land Berlin aufgrund mehrerer jeweils befristeter Rahmenverträge, die ihre Tätigkeit als Musikschullehrkraft in freier Mitarbeit regelten, tätig war, kann sich bei entsprechendem Ergebnis der Gesamtbetrachtung der Umstände nicht darauf berufen, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen ihr und dem Land Berlin bestehe.

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DFB-Schiedsrichter können vor Arbeitsgerichten klagen

Das LAG Köln hat beschlossen, dass für Schiedsrichter des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet ist. Zwar sehe der als Rahmenvertrag ausgestaltete DFB-Mustervertrag keine unmittelbaren Verpflichtungen für die Vertragspartner vor. Die vertraglichen Regelungen seien jedoch nicht isoliert, sondern in Verbindung mit der Schiedsrichterordnung des DFB zu betrachten. Im Ergebnis sprächen die Indizien für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis.

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Forensische Aussagepsychologie im Arbeitsgerichtsverfahren: LAG glaubt drei übereinstimmenden Zeugenaussagen nicht

Das LAG Niedersachsen hat einer Kündigungsschutzklage stattgegeben, obwohl drei Zeugen eine fragliche Übergabe einer Kündigung bestätigt hatten. Unter Anwendung der Grundsätze der Aussagenpsychologie hielt das Gericht die Zeugenaussagen für nicht glaubwürdig. Die Erkenntnisse der Aussagenpsychologie seien nicht auf strafrechtliche Verfahren beschränkt, sondern auch im Arbeitsgerichtsverfahren zu beachten.

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Gesundheitsdaten von Beschäftigten: Was dürfen Arbeitgeber tun und wissen?

Wenn Beschäftigte länger krank sind, benötigen Arbeitgeber bestimmte Informationen, um die weitere Zahlung des Arbeitsentgelts zu prüfen. Aber wie weit darf der Einblick in den Gesundheitszustand gehen? Wann ist die Verarbeitung von Gesundheitsdaten erlaubt, und welche Grenzen setzt das Datenschutzrecht? Die Landesdatenschutzbeauftragte in NRW (LDI NRW) gibt den Beteiligten nun erstmals eine Hilfestellung an die Hand, aus der sich ergibt, was erlaubt ist und was nicht.

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