Einstweiliger Rechtsschutz zur Vorbereitung einer Betriebsratswahl gescheitert

Aug. 4, 2025 | Arbeitsrecht

Das ArbG Köln hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes den Antrag eines Wahlvorstands zurückgewiesen, ihm die für die Durchführung einer Betriebsratswahl erforderlichen Informationen und Sachmittel zur Verfügung zu stellen. Es handle sich bei dem Köln-Standort der Fluggesellschaft mit Sitz in Malta nicht um eine betriebsratsfähige Organisationseinheit. Zudem sei die notwendige Eilbedürftigkeit nicht gegeben.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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