Arbeitsrecht
Intransparente Rechtswahlklausel ist unwirksam
Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Rechtswahlklausel in einem Arbeitsvertrag, mit der deutsches Recht gewählt wird, unterliegt der Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Eine Transparenzkontrolle solcher Rechtswahlklauseln ist mit der Rom I-VO vereinbar und entspricht der EuGH-Rechtsprechung. Die Unwirksamkeit führt gem. § 306 BGB zum ersatzlosen Wegfall der Rechtswahl.
Nicht jeder Konflikt am Arbeitsplatz stellt Mobbing dar
Konflikte am Arbeitsplatz können subjektiv unterschiedlich verarbeitet werden, so dass nicht auch immer Mobbing vorliegt, wenn ein Konflikt zu psychischen oder physischen Beeinträchtigungen führt. Die Grenze zum nicht rechts- bzw. sozialadäquaten Verhalten ist dann überschritten, wenn Verhaltensweisen bezwecken oder bewirken, dass die Würde der Mitarbeitenden verletzt und ein durch Einschüchterungen, Anfeindungen und Erniedrigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen: EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien
Die Europäische Kommission hat am 20.7.2026 Leitlinien veröffentlicht, um Anbieter und Betreiber von Systemen der künstlichen Intelligenz (KI) bei der Erfüllung der Transparenzverpflichtungen des KI-Gesetzes zu unterstützen, die ab dem 2.8.2026 gelten.
Schwerbehinderung: Keine Offenbarungspflicht im Bewerbungsgespräch
Kündigungen eines schwerbehinderten Arbeitnehmers sind mangels vorheriger Zustimmung des Integrationsamts nach § 168 SGB IX, § 134 BGB unwirksam. Eine Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Nichtoffenbarung der Schwerbehinderung scheidet aus, da ohne entsprechende Frage keine Offenbarungspflicht besteht und eine (zulässige) Lüge auf eine unzulässige Frage keinen Anfechtungsgrund begründet.
Schwerbehinderung: Keine Offenbarungspflicht im Bewerbungsgespräch
Kündigungen eines schwerbehinderten Arbeitnehmers sind mangels vorheriger Zustimmung des Integrationsamts nach § 168 SGB IX, § 134 BGB unwirksam. Eine Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Nichtoffenbarung der Schwerbehinderung scheidet aus, da ohne entsprechende Frage keine Offenbarungspflicht besteht und eine (zulässige) Lüge auf eine unzulässige Frage keinen Anfechtungsgrund begründet.
Prokura allein macht keinen leitenden Angestellten
Die Kündigung eines General Counsel mit Gesamtprokura ist ohne Betriebsratsanhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG unwirksam, wenn er mangels eigenständiger Personal- und unternehmerischer Entscheidungsbefugnisse kein leitender Angestellter i.S.d. § 5 Abs. 3 BetrVG ist. Eine betriebsbedingte Kündigung ist zudem sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber den Wegfall des Beschäftigungsbedarfs infolge einer Organisationsänderung nicht substantiiert darlegt und die Aufgaben tatsächlich fortbestehen.
Entgelte der Vollzeitbeschäftigten 2025 deutlich gestiegen
Laut Bundesagentur für Arbeit (BA) sind die Entgelte der Vollzeitbeschäftigten im Jahr 2025 deutlich gestiegen. Das mittlere Bruttomonatsentgelt aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (Median) lag demnach im Jahr 2025 bei 4.217 €. Gegenüber dem Jahr 2024 sind die Löhne und Gehälter somit im Mittel um 203 € oder 5,1 % gestiegen. Das deutliche Plus erklärt sich insbesondere mit Entgeltzuwächsen in Folge von höheren Tarifabschlüssen.
Betriebsratswahl: Erfordernis einer Frist/Stichtagsregelung bei schriftlicher oder Umlaufabstimmung
Die Arbeitnehmer eines qualifizierten Betriebsteils können die Teilnahme an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb nach § 4 Abs. 1 Satz 2 BetrVG formlos beschließen. Soll über die Wahlteilnahme schriftlich oder im Umlaufverfahren abgestimmt werden, muss für die Stimmabgabe eine Frist oder ein Stichtag bestimmt sein; anderenfalls liegt kein einheitlicher Abstimmungsvorgang vor.
Grenzen der Spruchkompetenz bei erfolgsabhängiger Vergütung
Eine Einigungsstelle überschreitet ihre Spruchkompetenz, wenn sie im erzwingbaren Mitbestimmungsverfahren nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG Regelungen zum Dotierungsrahmen einer erfolgsabhängigen Vergütung trifft. Zudem ist ein Einigungsstellenspruch unwirksam, wenn er die wesentlichen Kriterien für die Verteilung des Bonusvolumens nicht selbst festlegt, sondern deren Ausgestaltung im Wesentlichen dem Arbeitgeber überlässt.
Keine Nachzahlung von kinderbezogenen Familienzuschlägen für Landesbeamte
Landesbeamte mit drei oder mehr Kindern können nicht verlangen, dass das Land NRW ihnen Nachzahlungen von kinderbezogenen Familienzuschlägen gewährt, wenn sie ihren Anspruch für die Jahre 2011 bis 2020 nicht jährlich geltend gemacht haben.
