Arbeitsrecht

Darlegungslast eines Beschäftigten im Eingruppierungsrechtsstreit

Im Eingruppierungsrechtsstreit obliegt dem klagenden Beschäftigten nach den allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen die Darlegungslast. Hält er seine Tätigkeit für einer höheren Entgeltgruppe zugehörig, muss er – je nach Einzelfall – die hierfür maßgeblichen Tatsachen darlegen und im Streitfall beweisen, dass die tariflichen Anforderungen des beanspruchten Tätigkeitsmerkmals einschließlich etwaiger Qualifizierungen im erforderlichen zeitlichen Umfang erfüllt sind.

EuGH-Vorlage zu vergütetem Vaterschaftsurlaub

Das BVerwG hat dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung zu der Frage vorgelegt, ob die Bundesrepublik Deutschland neben den bestehenden Regelungen über Elternzeit und Elterngeld anlässlich der Geburt eines Kindes einen vergüteten Vaterschaftsurlaub gewähren muss.

Fristlose Kündigung ohne Abmahnung bei unberechtigten Upgrades von Flügen unwirksam

Eine außerordentliche Kündigung wegen unberechtigter Gewährung von Vorteilen (hier: kostenlose Upgrades) ist mangels vorheriger Abmahnung unwirksam, wenn es sich um steuerbares Verhalten handelt, kein erheblicher Vermögensschaden substantiiert dargelegt ist und die Pflichtverletzung nicht derart schwer wiegt, dass ihre erstmalige Hinnahme offensichtlich ausgeschlossen wäre. Dies gilt gleichermaßen für eine darauf gestützte Verdachtskündigung sowie für eine hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung.

Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer

Der Hauptwahlvorstand, dem nach § 3 Abs. 1 der Dritten Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (3. WOMitbestG) die Durchführung der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer obliegt, genügt seiner Pflicht nach § 34 Abs. 2 Satz 2 der 3. WOMitbestG, unverzüglich den Wahlvorschlag zu prüfen und bei Ungültigkeit oder Beanstandung den Vorschlagsvertreter schriftlich unter Angabe der Gründe zu unterrichten, nicht, wenn er für die Endphase der Einreichungsfrist keine Maßnahmen trifft, die seine möglichst zeitnahe Prüfung von gegen Ende der Frist eingehenden Wahlvorschlägen sicherstellt.

Anhörung des Arbeitnehmers: Kein generelles Kontaktverbot während des Erholungsurlaubs

Ein Arbeitgeber wahrt die Frist des § 626 Abs. 2 BGB nicht, wenn er nach Kenntnis eines kündigungsrelevanten Sachverhalts über mehrere Wochen hinweg – auch während einer urlaubsbedingten Abwesenheit des Arbeitnehmers – keine zumutbaren und möglichen Ermittlungs- oder Anhörungsversuche unternimmt und dadurch die gebotene zügige Sachverhaltsaufklärung unterlässt. Es besteht kein generelles Kontaktverbot während des Erholungsurlaubs.

Compliance-Verstoß: Hinweisgeberschutz gem. § 36 HinSchG setzt Ursächlichkeit voraus

Der Hinweisgeberschutz gem. § 36 HinSchG greift nicht schon dann ein, wenn der Hinweisgeber geltend macht, die benachteiligende Handlung oder Unterlassung beruhe auf dem Umstand, dass er Kenntnis von einem Verstoß i.S.d. § 2 HinSchG erlangt habe. Erforderlich ist vielmehr ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Benachteiligung und Meldung bzw. Offenlegung. Arbeitnehmer in der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG oder in einem Kleinbetrieb i.S.d. § 23 Abs. 1 KSchG haben keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 BetrVG.

Kopftuchverbot für Luftsicherheitsassistentinnen begründet Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG

Ein Kopftuchverbot für Luftsicherheitsassistentinnen, die am Flughafen Personen- und Gepäckkontrollen durchführen, stellt eine ungerechtfertigte Benachteiligung wegen der Religion von Beschäftigten dar, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen. Die Entschädigung i.H.v. 3.500 € kann als angemessen und erforderlich zur Abschreckung angesehen werden.

Nachtschichtarbeit oder lediglich Nachtarbeit im Rahmen einer Spätschicht?

Nachtschichtarbeit i.S.v. Ziffer 46 d) des Manteltarifvertrages zwischen dem Verband der Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung Bayern-Thüringen e.V. und der Industriegewerkschaft Metall, Bezirksleitung Frankfurt vom 18.8.2006 liegt – dem allgemeinen Sprachgebrauch folgend – nur vor, wenn die Arbeitszeit der Schicht überwiegend in der Nachtzeit (hier: 20 bis 6 Uhr) liegt.