Arbeitsrecht
Stephanie Rachor neue Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht
Der Bundespräsident hat die Richterin am Bundesarbeitsgericht Stephanie Rachor zur Vorsitzenden Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt.
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EuGH zum Kopftuch-Verbot am Arbeitsplatz
Eine interne Regel eines Unternehmens, die das sichtbare Tragen religiöser, weltanschaulicher oder spiritueller Zeichen verbietet, stellt keine unmittelbare Diskriminierung dar, wenn sie allgemein und unterschiedslos auf alle Arbeitnehmer angewandt wird.
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Moderne Arbeitsverträge trotz erweiterter Nachweispflichten?! (Preedy, ArbRB 2022, 317)
Die Reform des Nachweisgesetzes, welche am 1.8.2022 in Kraft getreten ist, hat viele Unternehmen irritiert und verärgert. Sie weitet den Katalog der nachzuweisenden Vertragsbedingungen aus, während sie gleichzeitig für den Nachweis die zwingende Schriftform beibehält. Die Folge: noch längere Verträge, ein noch höherer Papieraufwand und noch mehr Bürokratie. Doch bedeutet dies, dass nun keine Arbeitsverträge entworfen werden können, die auch den Erwartungen von Kandidaten sowie einem vorteilhaften Employer Branding gerecht werden? Nein! Dieser Beitrag zeigt auf, dass die Arbeitsvertragsparteien weiterhin „moderne“ Arbeitsverträge schließen können, und beleuchtet sowohl deren Chancen als auch Risiken.
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Darlegungs- und Beweislast für das böswillige Unterlassen anderweitigen Verdienstes
Die Darlegungs- und Beweislast für das böswillige Unterlassen anderweitigen Verdienstes obliegt – wie beim Vorhandensein eines anrechenbaren Verdiensts – dem Arbeitgeber. Die Revision war nach § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG zuzulassen, da die sich stellenden Fragen zu den Anforderungen an ein böswilliges Unterlassen von Verdienst im Rahmen des § 615 Satz 2 BGB mit Blick auf die Übernahme einer unentgeltlichen Tätigkeit aus Sicht der Kammer einer höchstrichterlichen Klärung bedürfen.
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Sittenwidrigkeit einer Arbeitsvergütung innerhalb eines Wirtschaftsgebiets
Von der Üblichkeit der Tarifvergütung kann ohne weiteres ausgegangen werden, wenn mehr als 50 % der Arbeitgeber eines Wirtschaftsgebiets tarifgebunden sind oder wenn die organisierten Arbeitgeber mehr als 50 % der Arbeitnehmer eines Wirtschaftsgebiets beschäftigen. Wirtschaftsgebiet ist bei ortsgebunden tätigen Unternehmen regelmäßig der räumliche Bereich, in dem die Betriebsstätte liegt und aus dem der wesentliche Teil des Personals stammt.
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Außerordentliche Kündigung nach Compliance-Untersuchung
Der Arbeitgeber kann sich gem. § 242 BGB nicht auf die Wahrung der Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB berufen, wenn er es zielgerichtet verhindert hat, dass eine für ihn kündigungsberechtigte Person bereits zu einem früheren Zeitpunkt Kenntnis von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen erlangte, oder wenn sonst eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalls ergibt, dass sich die späte Kenntniserlangung einer kündigungsberechtigten Person als unredlich darstellt.
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Einrichtungsbezogene Impfpflicht und Beschäftigung
Eine nicht gegen SARS-CoV-2 geimpfte und aus diesem Grunde freigestellte Pflegekraft hat keinen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung sowie Zahlung von Annahmeverzugslohn. Dem Beschäftigungsanspruch steht bereits § 20a Abs. 1 IfSG entgegen, aus dem sich seit dem 16.3.2022 ein unmittelbares gesetzliches Tätigkeitsverbot für nicht immunisierte Pflegekräfte ergibt. Einer gesonderten behördlichen Entscheidung des Gesundheitsamtes bedarf es hierfür nicht.
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Nachhaltigkeit im Arbeitsverhältnis – Ein Überblick über aktuelle Rechtsentwicklungen und die Umsetzung in der Praxis (Niklas, ArbRB 2022, 269)
Environmental Social Governance (ESG) und Corporate Social Responsibility (CSR) waren lange Zeit keine Themen, die man primär mit dem Arbeitsrecht in Verbindung gebracht hat. Mittlerweile ist eine nachhaltige und soziale Unternehmensführung aber nicht nur für viele Arbeitnehmer ein entscheidender Faktor bei der Auswahl „ihres“ Arbeitgebers. Vielmehr kommen zunehmend auch rechtliche Vorgaben hinzu, die künftig von Unternehmen zu beachten sind.
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Kurzarbeitergeld bis Ende des Jahres auch für Leiharbeit möglich
Die Bundesregierung hat den vereinfachten Zugang zur Kurzarbeit bis Ende des Jahres beschlossen und nun zusätzlich festgelegt, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiternehmer ab dem 01. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2022 ebenso unterstützt werden können.
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SGB II: Neugeborenes profitiert vom Aufenthaltstitel der Mutter
Das LSG NRW hatte über die Gewährung von SGB II-Leistungen für die ersten drei Lebensmonate einer ausländischen Klägerin zu entscheiden. Der Aufenthaltstitel der Mutter war dabei auf die Klägerin zu übertragen, urteilte das Gericht.
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