Arbeitsrecht

Keine vorzeitige Beendigung des Amtes der Schwerbehindertenvertretung bei Absinken der Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten unter fünf

Die Schwerbehindertenvertretung ist die Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten. Sie wird nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX u.a. in Betrieben mit wenigstens fünf – nicht nur vorübergehend beschäftigten – schwerbehinderten Menschen für eine Amtszeit von regelmäßig vier Jahren gewählt. Sinkt die Anzahl schwerbehinderter Beschäftigter im Betrieb unter den Schwellenwert von fünf, ist das Amt der Schwerbehindertenvertretung nicht vorzeitig beendet.

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Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes bei Vertrauensarbeitszeit: Anspruch des Betriebsrats auf Auskunft über Arbeitszeiten von Außendienstmitarbeitern

Der Betriebsrat hat zur Kontrolle der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes Anspruch auf Auskunft über Arbeitszeiten von Außendienstmitarbeitern gegen den Arbeitgeber. Dieser Anspruch besteht auch bei vereinbarter Vertrauensarbeitszeit.

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Neues zum Schicksal von Betriebsvereinbarungen bei einem unwirksamen Betriebsratsbeschluss – Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers nach der Ablehnung einer Anscheinsvollmacht durch das BAG (Kleinebrink, ArbRB 2022, 304)

Eine vom Betriebsratsvorsitzenden abgegebene Erklärung ist wegen fehlender Vertretungsmacht unwirksam, wenn ihr kein wirksamer Betriebsratsbeschluss zugrunde liegt. In diesem Fall ist auch eine von ihm unterzeichnete Betriebsvereinbarung unwirksam, denn eine Anscheinsvollmacht scheidet nach der jüngsten BAG-Rechtsprechung aus. Wann liegt eine unwirksame Beschlussfassung vor? Und welche Möglichkeiten bestehen für Arbeitgeber, eine Heilung zu erreichen, wenn diese aus ihrer Sicht erstrebenswert ist?

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Aufrechnung gegen Bruttolohnforderung – Gesetzliche Pfändungsbeschränkungen sind auch ohne Rüge des Arbeitnehmers zu berücksichtigen

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber zwar bei Vorhandensein einer fälligen Gegenforderung gegenüber dem Entgeltanspruch des Arbeitnehmers die Aufrechnung (§ 387 BGB) erklären. Allerdings können die gem. § 394 BGB zu beachtenden Pfändungsgrenzen dies verhindern. Die gesetzlichen Pfändungsbeschränkungen sind auch ohne eine Rüge des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.

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Umwandlung einer Gesellschaft in eine SE – Beteiligung der Gewerkschaften bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Die Umwandlung einer Gesellschaft nationalen Rechts in eine Europäische Gesellschaft (SE) darf die Beteiligung der Gewerkschaften bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats nicht verringern. Schreibt das nationale Recht für die umzuwandelnde Gesellschaft einen getrennten Wahlgang für die Wahl der von den Gewerkschaften vorgeschlagenen Arbeitnehmervertreter vor, muss eine solche Regelung des Wahlverfahrens beibehalten werden.

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Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei Matrixstruktur im Unternehmensverbund

Für die Klage eines Arbeitnehmers gegen seine Vertragsarbeitgeberin sind die Gerichte für Arbeitssachen auch dann zuständig, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der Matrixstruktur eines Unternehmensverbunds zum Geschäftsführer von zwei anderen dem Unternehmensverbund angehörenden Gesellschaften bestellt wurde.

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Keine Anhaltspunkte für eine „Tarnliste“ im Personalrat des ZDF

Bei der für den Personalrat des Zentralstudios des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) gebildeten Liste von Bewerberinnen („Die Frauen – unabhängige Liste“) handelt es sich nicht um eine „getarnte zweite Liste“ einer im ZDF-Personalrat vertretenen Gewerkschaft. Dies hat das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren entschieden, das von einer weiteren im ZDF vertretenen Gewerkschaftsliste mit dem Ziel der Ungültigerklärung der Personalratswahl eingeleitet worden ist.

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Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2023

Das Kabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2023 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2021) turnusgemäß angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.

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