Arbeitsrecht
Keine höhere Erwerbsminderungsrente für Bestandsrentner
Rentner, deren Erwerbsminderungsrente bereits vor dem 1. Januar 2019 begann, haben keinen Anspruch auf eine Neuberechnung ihrer Rente nach den inzwischen geltenden, deutlich günstigeren Regelungen. Sie können nicht verlangen, dass bei ihrer Rente Zurechnungszeiten in demselben Umfang berücksichtigt werden, wie das bei den ab 2018 und vor allem bei den ab 2019 neu bewilligten Renten geschieht.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Präsident des Bundesarbeitsgerichts a. D. Prof. Dr. Otto Rudolf Kissel verstorben
Am 1. November 2022 ist der frühere Präsident des Bundesarbeitsgerichts Prof. Dr. Otto Rudolf Kissel im 94. Lebensjahr in Frankfurt am Main verstorben.
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Drei Kündigungen einer Betriebsratswahlinitiatorin unwirksam
Das LAG Düsseldorf hat drei gegen eine Betriebsratswahlinitiatorin ausgesprochene Kündigungen für unwirksam erklärt.Das LAG Düsseldorf hat drei gegen eine Betriebsratswahlinitiatorin ausgesprochene Kündigungen für unwirksam erklärt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Nachkündigungen des Kabinenpersonals von Air Berlin wirksam
Die Nachkündigungen des Kabinenpersonals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 27.8.2020 sind grundsätzlich wirksam. Sie sind wegen der Stilllegung des Flugbetriebs sozial gerechtfertigt und die Anforderungen an das nach § 17 Abs. 2 KSchG mit der Personalvertretung durchzuführende Konsultationsverfahren wurden erfüllt.
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Abgrenzungsfragen der Arbeitszeit – Zugleich Vorschlag für Anpassungen des Arbeitszeitgesetzes (Rudkowski, ZFA 2022, 510)
Die Arbeitsrechtswissenschaft diskutiert die Anpassung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) an die durch die Digitalisierung verschwimmenden Grenzen von Arbeit und Freizeit. Das in der Pandemie zum Trend gewordene Homeoffice hat diese Frage noch einmal drängender werden lassen, und auch der Gesetzgeber will nun tätig werden. Der Beitrag untersucht, wie das ArbZG im bestehenden unionsrechtlichen Rahmen geändert werden könnte.
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Zur Wertberechnung bei Antrag auf Absicherung von Versorgungsansprüchen gegen das Risiko der Insolvenz durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung
Für einen Antrag auf Absicherung von Versorgungsansprüchen gegen das Risiko der Insolvenz durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung, verbunden mit einer Verpfändung der Versicherungsleistung, ist bei der Wertbemessung die Wertung des § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG heranzuziehen. Es handelte sich bei den abzusichernden Versorgungsansprüchen um wiederkehrende Leistungen, die auf Dauer verlangt werden und nicht nur für eine bestimmte streitige Zeit. Maßgebend ist deshalb für die Wertberechnung der dreifache Jahresbetrag der wiederkehrenden Leistung.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Keine Erhöhung des Vergleichswerts durch Vereinbarung einer sog. Sprinterklausel
Die Vereinbarung einer Sprinterklausel (vorzeitiges Ausscheidung bei Erhöhung der Abfindung), einer Verschwiegenheitsklausel und einer Sprachregelung erhöhen den Vergleichswert in der Regel nicht. Es handelt sich regelmäßig um Gegenleistungen zur Beendigung des Rechtsstreits.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Kontrolle geleisteter Arbeitszeiten mittels einer Videoüberwachungsanlage an den Eingangstoren eines Betriebsgeländes
Zur Kontrolle geleisteter Arbeitszeiten ist eine Videoüberwachungsanlage an den Eingangstoren eines Betriebsgeländes in der Regel weder geeignet noch erforderlich.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Kostentragungspflicht des Arbeitgebers bei Streitigkeiten zwischen Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen und ihrer Stellvertretung?
Die Schwerbehindertenvertretung besteht abgesehen vom Fall des § 178 Abs. 1 Satz 4 SGB IX nur aus der Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen. Daher sind bei Streitigkeiten zwischen der Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen und ihrer Stellvertretung die Regelungen zur Kostentragungsverpflichtung des Arbeitgebers bei Streitigkeiten zwischen einem einzelnen Betriebsratsmitglied und dem Betriebsrat nicht einschlägig.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Pilot ohne eigenes Flugzeug ist abhängig beschäftigt
Ein Pilot, der nicht über ein eigenes Flugzeug verfügt und dessen Tätigkeit nach Übernahme eines Flugauftrags sich von einem angestellten Flugzeugführer nicht wesentlich unterscheidet, ist abhängig beschäftigt. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers kann außer durch Einzelanweisungen während des Auftrags auch durch vorab in einem Rahmendienstvertrag getroffene generelle Festlegungen ausgeübt werden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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