Arbeitnehmer dürfen sonn- und feiertags Wellnessmassagen vornehmen

März 18, 2026 | Arbeitsrecht

Angestellte Masseure dürfen auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Der Arbeitgeber kann sich auf den gesetzlichen Ausnahmetatbestand des § 10 Abs. 1 Nr. 7 ArbZG berufen. Auch nicht-medizinische Massagestudios sind als Erholungseinrichtungen anzusehen und daher privilegiert.

Ähnliche Beiträge