Anwalts-Honorar im Viertelstundentakt: Auch im B2B-Bereich unzulässig

März 2, 2026 | Bau- und Architektenrecht

(02.03.2026) Ein kurzer Anruf, eine volle Viertelstunde auf der Rechnung? Auch Unternehmer müssen das nicht hinnehmen. Das OLG Düsseldorf erklärte den 15-Minuten-Takt in anwaltlichen AGB für unwirksam – das Honorar bleibt, abgerechnet wird aber minutengenau.

Ähnliche Beiträge

Baugenehmigungen steigen – trotz Marktunsicherheit

Aufwärtstrend im Februar 2026 sollte durch einen Bau-Turbo II unterstützt werden (17.04.2026) Für den Februar 2026 meldete das Statistische Bundesamt im Vergleich zum Vorjahresmonat ein Genehmigungsplus bei Wohn- und Nichtwohngebäuden (Neu- und Umbau) von 24,1 Prozent...