Amtsthaftung: Kommunen müssen für fehlende KiTa-Plätze einstehen

Nov. 1, 2016 | Arbeitsrecht

Eltern können ihren Verdienstausfall einklagen, wenn kommunale Träger nicht in der Lage sind, ausreichend Betreuungsplätze bereit zu stellen. Das geht aus mehreren Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Die gesetzgeberische Entscheidung billige der öffentlichen Hand keinen »Kapazitätsvorbehalt« zu, so die Mahnung der obersten Richter an Kommunen.

Quelle: Arbeitsrecht.de
Link: Amtsthaftung: Kommunen müssen für fehlende KiTa-Plätze einstehen

Ähnliche Beiträge

Grenzen der Spruchkompetenz bei erfolgsabhängiger Vergütung

Eine Einigungsstelle überschreitet ihre Spruchkompetenz, wenn sie im erzwingbaren Mitbestimmungsverfahren nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG Regelungen zum Dotierungsrahmen einer erfolgsabhängigen Vergütung trifft. Zudem ist ein Einigungsstellenspruch unwirksam, wenn er...