(01.07.2016) Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks im Lindenschulviertel in Stuttgart. Nach dem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss vom 16. Mai 2007 für den Planfeststellungsabschnitt 1.6a des Projekts “Stuttgart 21” verläuft unter diesem Viertel die Tunnelröhre 62 in Richtung Obertürkheim.
Quelle: IBR News
Link: S-21 Meißelvortrieb: Verwaltungsgerichtshof weist Eilantrag ab