(18.07.2016) Die Ferien- und Urlaubszeit in Deutschland beginnt, was die als reiselustig bekannten Deutschen oftmals in die Ferne zieht. Wer zur Miete wohnt und für längere Zeit verreist, muss dennoch seiner sogenannten Obhutspflicht für seine Wohnung nachkommen. Das bedeutet, dass der Mieter die Verantwortung für die ihm überlassene Mietsache auch während seiner Abwesenheit trägt.
Quelle: IBR News
Link: Mieter haben auch während der Abwesenheit Obhutspflicht