(20.07.2016) Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) hat den Abschnitt 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A übererbeitet und am 01.07.2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese Änderungen sind aber nioch nicht anzuwenden, sondern erst ab Herbst, wenn der DVA alle Teile der VOB als Gesamtausgabe unter der Bezeichnung VOB 2016 herausgibt, so der DVA in der Einführung zur Neufassung.
Quelle: IBR News
Link: Abschnitt 1 der VOB/A überarbeitet