Großeltern haben nur dann ein Umgangsrecht, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Etwas Anderes kann gelten, wenn das Kind aufgrund der Zerrüttung des persönlichen Verhältnisses zwischen den Großeltern und den Eltern in einen Loyalitätskonflikt geraten kann.
Quelle: Rechtsindex.de – Familienrecht
Link: Großeltern verlangen unbegleiteten Umgang mit dem Enkelkind