Verbleiben die Kinder nach einer Trennung im Haushalt des einen Partners, hat der andere Partner grundsätzlich ein Umgangsrecht. Zur genauen Ausgestaltung kann eine sogenannte Umgangsvereinbarung geschlossen werden. Leider zeigt die familiengerichtliche Praxis, dass solche Vereinbarungen nicht immer eingehalten werden. Dann kann es auch teuer werden…
Quelle: Rechtsindex.de – Familienrecht
Link: Wenn die Mutter sich nicht an die Umgangsvereinbarung hält…