a) Es ist rechtsbeschwerderechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Tatsachengerichte im Sinne einer tatsächlichen Vermutung davon ausgehen, dass ein Familieneinkommen bis zur Höhe des Doppelten des hö …
Quelle: Open Jur Familienrecht
Link: BGH, Urteil vom 25.09.2019 – XII ZB 25/19