Die Diskriminierung eines schwerbehinderten Bewerbers infolge der Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch kann der öffentliche Arbeitgeber nur dadurch abwenden, dass er die öffentliche Nichteignung des Bewerbers darlegt oder Gründe außerhalb der fachlichen Eignung oder der Behinderung des Bewerbers vorbringt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Schwerbehinderter Bewerber: Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch bei öffentlichem Arbeitgeber kann rechtmäßig sein