Dieselfahrzeug: Kein Software-Update wegen Beweissicherung?

Mai 31, 2018 | Verkehrs- und Schadensrecht

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Halter eines Fahrzeugs mit einem Dieselmotor der Euro Norm 5 ein Software-Update durchführen lassen muss und das Update nicht aus Gründen der Beweissicherung verweigern darf.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Dieselfahrzeug: Kein Software-Update wegen Beweissicherung?

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

(21.11.2025) Am 19.11.2025 haben die EU-Botschafter ihren Standpunkt zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) festgelegt. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine...

Nachfrage nach Immobiliendarlehen zieht weiter an

(21.11.2025) Die im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zusammengeschlossenen Institute reichten in den ersten drei Quartalen 2025 Immobiliendarlehen im Volumen von 107,3 Mrd. Euro aus - 18,2 % mehr als im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Q1-Q3 2024: 90,8 Mrd....