Dieselfahrzeug: Kein Software-Update wegen Beweissicherung?

Mai 31, 2018 | Verkehrs- und Schadensrecht

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Halter eines Fahrzeugs mit einem Dieselmotor der Euro Norm 5 ein Software-Update durchführen lassen muss und das Update nicht aus Gründen der Beweissicherung verweigern darf.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Dieselfahrzeug: Kein Software-Update wegen Beweissicherung?

Ähnliche Beiträge

EuGH-Vorlage zu vergütetem Vaterschaftsurlaub

Das BVerwG hat dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung zu der Frage vorgelegt, ob die Bundesrepublik Deutschland neben den bestehenden Regelungen über Elternzeit und Elterngeld anlässlich der Geburt eines Kindes einen vergüteten Vaterschaftsurlaub gewähren muss.

Baukonjunktur: Krise im Wohnungsbau – Straßenbau schwach

Iran-Krieg dämpft Hoffnung auf Erholung (30.04.2026) Die Stimmung in der baden-württembergischen Bauwirtschaft ist gedämpft: Trotz eines Auftragszuwachses von real 18,7 Prozent in den Monaten Januar und Februar 2026 sind die Zukunftserwartungen in den Bauunternehmen...

Müssen Mieter im Frühling den Rasen mähen und Bäume fällen?

(30.04.2026) Im Frühling wird es wieder Zeit, den Garten zu pflegen - dies gilt auch in so manchem Mietshaus. Oft löst das Thema Gartenpflege jedoch Missverständnisse und Konflikte zwischen Mietern und Vermietern aus, die dann in Rechtsstreitigkeiten enden. Beide...