Zaubertinte ist nicht dokumentenecht – Widerruf eines roten Kennzeichens

Dez. 3, 2017 | Verkehrs- und Schadensrecht

Die Zuteilung eines roten Kennzeichens für Gebrauchtwagenhändler kann widerrufen werden, wenn das dazu gehörende Fahrzeugscheinheft in manipulativer Weise geführt wird. Das ist z.B. der Fall, wenn derjenige für die Dokumentation eine Art „Zaubertinte“ verwendet, die sich wieder entfernen lässt.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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