Waqnn ist ein Mietverhältnis wegen unzumutbarer Härte fortzusetzen?

März 15, 2017 | Mietrecht

(15.03.2017) Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, in welchem Umfang sich Gerichte mit vom Mieter vorgetragenen Härtegründen bei der Entscheidung über eine Fortsetzung eines Mietverhältnisses nach § 574 Abs. 1 BGB auseinanderzusetzen haben.

Quelle: IBR News
Link: Waqnn ist ein Mietverhältnis wegen unzumutbarer Härte fortzusetzen?

Ähnliche Beiträge

Neue Richtlinien sollen Vergabeverfahren entschlacken

(31.03.2026) Das Vergaberecht sollte effizienter und einfacher werden. Diese Erwartung richten die Sozialversicherungsträger in Deutschland an die Europäische Kommission. Diese plant, im zweiten Halbjahr 2026 einen Vorschlag für die Überarbeitung der europäischen...

Bundestag beschließt neue Regeln für Sicherheitsbeauftragte

(31.03.2026) Der Deutsche Bundestag hat neue Regelungen für Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen beschlossen. Künftig soll ihre Bestellung stärker an der tatsächlichen Gefährdungssituation im Unternehmen ausgerichtet werden. Der Zentralverband des Deutschen...