Keine Berufsausbildung – kein Anspruch auf Unterhalt?

Jan. 29, 2017 | Familien- und Erbrecht

Um finanziell irgendwann auf eigenen Füßen stehen zu können, ist es für Kinder wichtig, die Schule zu beenden und eine angemessene Berufsausbildung zu absolvieren. In dieser Zeit sind Eltern zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Doch was ist, wenn die Ausbildung abgebrochen wird?

Quelle: Rechtsindex.de – Familienrecht
Link: Keine Berufsausbildung – kein Anspruch auf Unterhalt?

Ähnliche Beiträge

Neu erschienen: „Kosten im Stahlbau 2026“

(12.01.2025) Stahl überzeugt Planer und Architekten durch seine Klimafreundlichkeit und seine große konstruktive Freiheit. Doch wie lassen sich Bauvorhaben mit Stahl wirtschaftlich verlässlich bewerten? Orientierung bietet der alle zwei Jahre aktualisierte Leitfaden...

Minusgrade: VDI-Expertentipps für Heizungs- und Wasserleitungen

(12.01.2026) Im Kontext des Stromausfalls in Berlin und der Kältewelle in Deutschland, warnt der VDI vor Schäden durch einfrierende Heizungs- und Trinkwasserleitungen. Gefährdet sind dabei nicht nur technische Anlagen, sondern vor allem Häuser und Wohnungen von...

6 AZR 73/25

TV-L - Arbeitszeit - Werkstatt für behinderte Menschen