Arbeitnehmererfindervergütung: Zuständigkeit der Patentstreitkammer bei streitiger Erfinderschaft

Nov. 6, 2026 | Arbeitsrecht

Ist streitig, ob es mehrere Erfinder i.S.d. ArbEG gibt, kann die ordentliche Gerichtsbarkeit anstelle des Arbeitsgerichts zuständig sein, da es sich dann um keine reine Zahlungsklage im arbeitnehmererfinderrechtlichen Sinne handelt. Denn dann dürfte nicht nur über die bloße Durchsetzung einer bestehenden Vereinbarung, sondern möglicherweise auch über Fragen der Erfinderschaft zu entscheiden sein – welche nach dem Willen des Gesetzgebers von den Patentstreitkammern zu beurteilen sind.

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