Zeugnisvergleich hinreichend bestimmt – Streit über Zeugniswahrheit erfordert neues Erkenntnisverfahren

Nov. 4, 2026 | Arbeitsrecht

Eine Formulierung in einem gerichtlichen Vergleich, wonach der Schuldner sich verpflichtet, das Zeugnis auf Basis eines Entwurfes des Gläubigers zu erteilen, von dem er nur aus wichtigem Grund abweichen darf, ist hinreichend bestimmt. Macht der Schuldner geltend, dass der Entwurf des Gläubigers mit dem Grundsatz der Zeugniswahrheit nicht im Einklang stünde, ist der „richtige“ Inhalt des Zeugnisses grundsätzlich in einem neuen Erkenntnisverfahren zu klären.

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