Kündigung ohne Vollmachtsurkunde: Keine verkürzte Zurückweisungsfrist zum Ende der Wartezeit
Die Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage einer Originalvollmacht gem. § 174 Satz 1 BGB ist bei Zugang innerhalb von fünf Tagen regelmäßig unverzüglich und nicht allein deshalb rechtsmissbräuchlich, weil sie eine erneute Kündigung innerhalb der Wartezeit...
