Notarzttätigkeit im Rettungsdienst: Freies Dienstverhältnis trotz sozialversicherungsrechtlicher Beschäftigung?

Sep. 2, 2026 | Arbeitsrecht

Die Tätigkeit eines Notarztes im Rettungsdienst, der selbst darüber entscheidet, wie viele Einsätze er im Monat leistet und an welchen Tagen er zur Verfügung steht, begründet nicht zwangsläufig ein Arbeitsverhältnis. Eine eventuelle sozialversicherungsrechtliche Einstufung des Vertragsverhältnisses als Beschäftigungsverhältnis i.S.d. § 7 Abs. 1 SGB IV schließt die Annahme eines freien Dienstverhältnisses nicht aus.

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